Anleitung zur Legalisierung
1. Deutsche Urkunden sind zur Verwendung in Vietnam zu legalisieren.
2. Die folgenden Unterlagen sind entweder persönlich oder per Post bei der Botschaft einzureichen:
a) 01 vollständig ausgefüllter Antrag (Formular LS/HPH-2012/TK);
b) Vorlage des Original-Ausweises oder 01 Kopie desselben;
c) Urkunden, die von zuständigen Behörden ausgestellt oder vorbeglaubigt worden sind, und 01 Kopie derselben zum Verbleib in der Botschaft;
Bitte beachten Sie, dass die Vorbelaubigung durch eine Bundes- oder Landesbehörde oder eine Institution zu unternehmen ist, die der Botschaft ihre Stempel, Unterschriften und die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichner handeln, vorgestellt hat. In der Regel erfolgt die Vorbeglaubigung durch das Bundesjutizamt, ein Innenministerium, ein Regierungspräsidium oder eine Landesverwaltung, ein Landgericht, einen Industrie- und Handelskammer, Bezirksamt Berlin oder Standesamt Berlin.
Außerdem sind zu legalisieren diejenigen Urkunden, die von einer Bezirksregierung (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen, Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberfalz, Schwaben, Darmstadt, Gießen, Kassel, Düsseldorf, Delmold, Köln, Arnsberg, Münster) vorbeglaubigt wurden.
d) Legalisierungsgebühr in Verrechnungs-Scheck (Empfänger: Botschaft der S.R. Vietnam) mit der Unterschrift des Inhabers oder Bargeld
e) 01 frankierter und adressierter Rückumschlag für Einschreiben bei Einreichung per Post.
Falls Bargeld beigelegt und per Post geschickt wird, bitte kein Einschreiben und nur mit DHL Expressbrief oder einem verlässlichen Kurierdienst zu senden. Es ist nicht möglich, die Verantwortung für die Verlust der Unterlagen bei der Sendung per Einschreiben zu übernehmen.
Für Anfragen steht die Konsularabteilung unter (030) 53630108 / 102 zur Verfügung.