Vietnamesisch-deutsche Regierungsverhandlung zur Entwicklungszusammenarbeit
Deutschland und Vietnam haben am 15. Dezember 2011 erfolgreich gemeinsame entwicklungspolitische Verhandlungen in Hanoi abgeschlossen. Es wurden Mittel in Höhe von insgesamt 288,2 Millionen Euro für die Fortsetzung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in den nächsten zwei Jahren und 1 Million Euro zur Behebung von Flutschäden und Vorbeugung von Flutkatastrophen im Mekong Delta zugesagt.Vietnam wird erstmalig von Mitteln aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds profitieren.
Vietnam ist seit der Wiederaufnahme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 1990 eines der wichtigsten Partnerländer Deutschlands. Weiter gestärkt wurde die Zusammenarbeit beider Länder nun durch die Begründung einer strategischen Partnerschaft, die im Oktober 2011 während des Besuchs von Bundeskanzlerin Merkel in Vietnam durch die „Erklärung von Hanoi“ besiegelt wurde.
Die strategische Partnerschaft sieht auch die Intensivierung der deutsch-vietnamesischen Entwicklungszusammenarbeit in den drei bestehenden Schwerpunkten vor: Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Berufsbildung, Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Gesundheit.
So wurde bei den diesjährigen Regierungsverhandlungen vereinbart, dass die Förderung von Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel weiterhin einen wichtigen Bestandteil der Zusammenarbeit bilden. Kernanliegen des deutschen Engagements ist, den künftigen Wachstumskurs umweltfreundlich ressourcenschonend und nachhaltig zu gestalten.
Im Schwerpunkt Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Berufsbildung werden Reformen in der beruflichen Bildung und der Aufbau beispielhafter Aus- und Fortbildungsinstitutionen unterstützt, unter anderem unter Einbeziehung der Wirtschaft . Dies wird auch Thema einer für Herbst 2012 geplanten regionalen Berufsbildungskonferenz sein.
Im Schwerpunktbereich Gesundheit stehen Projekte der dezentralen Gesundheitsvorsorge im Vordergrund. Ziel ist es, armen und benachteiligten Bevölkerungsgruppen Zugang zu dezentralen, bedarfsgerechten und qualitätsgesicherten Gesundheitsdienstleistungen zu verschaffen. Daran anknüpfend wurde eine Zusammenarbeit im Themernfeld der sozialen Sicherung vereinbart./.