I. Visaerfordernis
1. Ein Visum ist erforderlich für die Einreise nach Vietnam, es sei denn, es wird von der Visumpflicht befreit.
2. Deutsche Staatsangehörige brauchen kein Visum, wenn:
- sie nicht länger als 45 Tage in Vietnam verbleiben, einschließlich der Ein- und Ausreisetage (Nachweis wie ein Weiter- oder Rückflugticket möglicherweise an der Grenze gefordert); und
- ihr Reisepass bei der Einreise mindestens noch sechs (06) Monate gültig ist.
3. Die visafreie Aufenthaltsdauer von 45 Tagen wird bei jeder Einreise neu gerechnet, unabhängig von der letzten Einreise, die mit oder ohne ein Visum erfolgte. Eine Mindestfrist zwischen der visafreien Einreise und der letzten Ausreise ist nicht erfordert.
4. Die Regelungen in Punkten 2 und 3 gelten auch für Staatsangehörige von Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien, Russland, Japan, Republik Korea, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und Weißrussland.
5. Ein Visum wird weiterhin nicht gefordert:
- wenn die Visumpflicht nach gegenseitigen Vereinbarungen aufgehoben ist; oder
- wenn der Ausländer eine gültige permanente oder vorläufige Aufenthaltserlaubnis Vietnams innehat; oder
- wenn sich der Ausländer lediglich in einer Grenzwirtschaftszone für maximal 15 Tagen, bzw. in einer Sonderverwaltungs- und Wirtschaftszone oder einer Küstenwirtschaftszone wie auf Phu Quoc für maximal 30 Tage aufhält.
6. Bei Kontrolle an der Grenze kann die Einreise eines Ausländers mit oder ohne ein gültiges Visum verweigert werden, wenn Gründe dafür nach vietnamesischem Recht vorliegen. Minderjährige unter 14 Jahren können ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigter oder deren Beauftragter nicht nach Vietnam einreisen.
II. Visaarten
1. Standardvisa sind von einer vietnamesischen Auslandsvertretung zu erteilen. Die Botschaft hat die Zuständigkeit zur Visumerteilung für alle Ausländer. Zum Zweck des Tourismus gelten Standardvisa für 30 Tage.
2. Visa bei Ankunft sind lediglich für Notfälle in einem Flughafen in Vietnam von der Einwanderungsbehörde Vietnams zu erteilen, wobei der Ausländer bereits eine Einreisegenehmigung (Approval Letter) der Einwanderungsbehörde Vietnams bekam, kann aber ein Standardvisum bei einer vietnamesischen Auslandsvertretung nicht abholen. Weitere Informationen dazu sind in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes zu finden.
3. Elektronische Visa sind für Ausländer zu erteilen, die über bestimmte checkpoints nach Vietnam für maximal 90 Tage einreisen. Die Einwanderungsbehörde Vietnams allein hat die Zuständigkeit, elektronische Visa zu erteilen. Bei Fragen oder Schwierigkeiten bezüglich elektronischer Visa ist direkt an die Einwanderungsbehörde zu wenden per Telefonnummer: +84 24 38264026 oder Email: foreigners@immigration.gov.vn.
III. Antragstellung für Standardvisa
1. Der Antrag kann persönlich oder postweg bei der Botschaft eingereicht werden; Online-Antrag ist nicht anzunehmen.
Bei persönlicher Einreichung ist der Antrag in Öffnungszeiten der Konsularabteilung ohne einen Termin und ggf. über eine Drittperson ohne eine Vollmacht entgegenzunehmen.
Bei postalischer Einreichung ist DHL Express in dessen Original-Versandtasche oder ein anderweitiger Kurierdienst empfehlenswert, wobei ein gemeinsamer Umschlag für mehrere Antragsteller zur Hin- und Rücksendung genutzt werden kann. Die Botschaft übernimmt keinelei Verantwortung für Verlust bei der Sendung.
2. Unterlagen
- 01 vollständig ausgefülltes Antragsformular (DEU, ENG), versehen mit einem aktuellen, biometrischen Passbild;
- Reisepass, Kinderreisepass oder vorläufiger Reisepass im Original, der mindestens 01 Monat nach der geplanten Rückkehr gültig ist;
- 01 Kopie der Einreisegenehmigung der Einwanderungsbehörde Vietnams, falls diese vorhanden ist;
- 01 adressierter und frankierter Rückumschlag (DHL Express oder anderweitigen Kurierdienst empfohlen), falls Visa postweg zu bekommen sind.
- Visagebühr (*) in Bar oder Verrechnungsscheck mit der Unterschrift des Kontoinhabers (Empfänger: Botschaft der S.R. Vietnam, Elsenstraße 3, 12435 Berlin).
(*) Für Anfragen zu Unterlagen steht die Konsularabteilung unter +49 30 53630 102/108 (in Bürostunden) oder visaberlin2011@yahoo.com gerne zur Verfügung. Bei Bearbeitung kann die Konsularabteilung weiteren Unterlagen benötigen.
3. Die Erteilung eines Visums zum sonstigen Zweck als Tourismus setzt eine Einreisegenehmigung der Einwanderungsbehörde Vietnams voraus. Eine Einreisegenehmigung kann eben für nicht-europäische Antragsteller zum Zweck des Tourismus erfordert werden.
Zur Beschaffung einer Einreisegenehmigung haben Antragsteller eine Familienangehörige oder eine juristische Person in Vietnam zu finden, die Einladungsverfahren unternimmt und dementsprechend bei der Einwanderungsbehörde Vietnams die zweckmäßige Einreisegenehmigung beantragt. Zum Zweck des Tourismus gilt eine Reisegantur in Vietnam als einladende Person.
4. Eine Einreisegenehmigung allein und ohne andere Unterlagen, die im Punkt 2 aufgelistet sind, reicht nicht zur Visumerteilung aus. Eine Kopie der Einreisegenehmigung, geliefert durch Antragsteller, ist lediglich zur Kenntnisnahme, während die Visumerteilung auf derjenige Einreisegenehmigung beruhen muss, die direkt von der Einwanderungsbehörde Vietnam an die Botschaft gesendet ist.
5. Die Bearbeitung dauert mit einer Einreisegenehmigung ca. 5 Werktage, bzw. ohne eine Einreisegenehmigung ca. 10 Werktage, nachdem der vollständiger Antrag bei der Botschaft eingegangen ist.
6. Ein Visum-Innehaber kann im Zeitraum vom Einreisedatum bis zum Ausreisedatum, das unmittelbar im Visum eingetragen sind, nach Vietnam einreisen und dort verbleiben. Das heißt, er kann später als das eingetragene Einreisdatum einreisen aber nicht später als das eingetragene Ausreisedatum ausreisen.
IV. Adresse und Öffnungszeiten
1. Adresse
Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam
Elsenstraße 3
12435 Berlin-Treptow
Tel.: +49 30 53630 102
+49 30 53630 108
Fax.: +49 30 53630 200
2. Öffnungszeiten der Konsularabteilung
Die Konsularabteilung ist abgesehen von Feiertagen montags, mittwochs und donnerstags geöffnet.
Vormittags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr.
Antragsannahme von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr.
Rückgabe von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr.
Nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Antragsannahme von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Rückgabe von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.